
Verbesserungen für den Radverkehr auf der Siegstraße und am Schulzentrum Menden
Die ADFC Ortsgruppe Sankt Augustin nimmt hiermit Stellung zu jüngeren Forderungen hinsichtlich Verbesserungen für den Radverkehr auf der Siegstraße sowie am Schulzentrum Menden und zeigt konkrete Änderungsoptionen auf.
Die Siegstraße L 143 in Sankt Augustin (Menden) (Abschnitt Kreisverkehr „Meindorfer Straße“ bis Kreisverkehr „Am Bauhof“) ist sowohl Gegenstand des Bürgerantrags der Schulpflegschaft der Fritz-Bauer-Gesamtschule „Sichere Schulwege am Schulzentrum Menden für den Fuß- und Radverkehr“ als auch der Aktion der Bürgerinitiative „Menden Clean UP“. Beide Initiativen bemängeln die bislang unzureichende Fahrradinfrastruktur auf der Siegstraße, insbesondere für junge Radfahrende. Der Bürgerantrag kritisiert darüber hinaus den Hol- und Bringverkehr im Umfeld des Schulzentrums. Am 23.09.2025 wurde im Mobilitätsauschuss ein Überblick über das schulische Mobilitätsmanagement gegeben sowie eine Beantwortung von Fragen des o.g. Bürgerantrags vorgenommen.
Die ADFC Ortsgruppe Sankt Augustin unterstützt die beiden Anliegen ausdrücklich und möchte hiermit konkrete und gebündelte Änderungsoptionen aufzeigen. Im Schnitt verunglückt in Deutschland alle 19 Minuten ein Kind im Straßenverkehr. Jedes Kind, dass im Straßenverkehr verletzt oder getötet wird, ist eines zu viel. Die ADFC Ortsgruppe Sankt Augustin steht hinter der Forderung, Verkehrsunfälle insbesondere von jungen Menschen gänzlich zu vermeiden (Vision Zero/Null Todesopfer und Schwerverletzte). Eine Umfrage des Instituts für angewandte Sozialwissenschaft (INFAS) im Auftrag des ADFC zeigt, dass mehr Eltern ihre Kinder mit dem Rad zur Schule schicken oder zu Fuß gehen lassen würden, wenn die Schulwege sicherer wären (dies befürworten mit 77% mehr als drei Viertel der Bevölkerung). Mit 71% halten die meisten der Befragten breitere und vom Autoverkehr getrennte Radwege für die richtige Maßnahme, um Schulwege sicherere zu gestalten. Vor diesem Hintergrund stellen infrastrukturelle Maßnahmen einen zentralen Baustein dafür da, um Mobilitätsalternativen zur eröffnen. Derzeit verfügt die Siegstraße im fraglichen Abschnitt über kein durchgehendes und sicheres Radwegenetz. Auch die bestehenden Radwegenetzanteile sind stark verbesserungswürdig und genügen nicht den Anforderungen an eine sichere Mobilität insbesondere junger Menschen.
Vom Kreisverkehr „Meindorfer Straße“ kommend existiert ein benutzungspflichtiger Einrichtungs-Hochbord-Radweg, welcher in der Höhe „Von-Ketteler-Straße“ jedoch abrupt und ohne sichere Führung auf die Siegstraße endet. Benutzungspflichtige Hochbordradwege existieren beidseitig zwischen „Raiffeisenstraße“ und Kreisverkehr „Am Bauhof“. Beide Radwege entsprechen jedoch nicht mehr dem Standard: Sie sind zu schmal, weisen einen zu engen Kurvenradius an den Parkbuchten auf, liegen in der „Dooring“-Zone von parkenden Autos oder sind durch Baumwurzelaufbrüche stark beschädigt. Vor allem die Führung auf die Fahrbahn in Höhe der „Raiffeisenstraße“ Richtung Süden ist in der derzeitigen Form fahrlässig und nicht akzeptabel. Und schließlich existiert ein Schutzstreifenabschnitt etwa von der Martinstraße bis zum Kreisverkehr Meindorfer Straße. Dieser führt am Kreisverkehr „Meindorfer Straße“ sowohl auf den freigegebenen Gehweg als auch auf die Fahrbahn.
Um die Sicherheit für den Radverkehr insgesamt zu erhöhen, spricht sich der ADFC für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer auf dem gesamten innerstädtischen Abschnitt zwischen Abschnitt Kreisverkehr „Meindorfer Straße“ bis Kreisverkehr „Am Bauhof“ aus (derzeit nur zeitlich begrenzt im Umfeld des Schulzentrums Menden). Der ADFC appelliert dafür, den bestehenden rechtlichen Rahmen voll auszuschöpfen (Stichwort: hochfrequentierter Schulweg, Lärmschutz).
Darüber hinaus spricht sich der ADFC grundsätzlich für eine getrennte Führung von Radverkehr und motorisiertem Individualverkehr aus (Radfahrstreifen, bestenfalls geschützt). Gleichwohl erkennt der ADFC an, dass die Siegstraße stellenweise schmal verläuft und kurzfristig nur Kompromisslösungen zulässt. Eine Kompromisslösung wäre dann, beidseitige Schutzstreifen in Verbindung mit Tempo 30 auf den Abschnitten der Siegstraße anzuordnen, die die nötige Breite für die Einrichtung von Radfahrstreifen nicht erlauben und bislang noch keine entsprechende Markierung aufweisen. Dort, wo die Fahrbahnbreite es hingegen zulässt, sollten Radfahrstreifen (bestenfalls mit schützenden Elementen) eingerichtet werden. Ein solcher Abschnitt besteht aus Sicht des ADFC zwischen Kreisverkehr Meindorfer Straße und Von-Ketteler-Straße. Die Fahrbahnbreite beträgt dort 8,50 m. Der derzeitige einseitige Schutzstreifen hat dort inkl. Markierung eine Breite von 1,49 m. Der Radweg in die andere Richtung verläuft auf diesem Stück auf dem beschriebenen Hochbordradweg. Der ADFC ist der Ansicht, dass auf dem genannten Abschnitt der Siegstraße ein einseitiger Radfahrstreifen mit einer Mindestbreite von 2 m angeordnet werden könnte. Auch in der Antwort der Verwaltung auf den Bürgerantrag wird diese Möglichkeit gesehen.
Mittelfristig könnte im Abschnitt zwischen „Raiffeisenstraße“ und „Am Bauhof“ durch eine Umwidmung von Parkplätzen eine Begradigung und Verbreiterung des Hochbordradwegs auf beiden Seiten erfolgen, da dieser Abschnitt eine hinreichende Breite dafür aufweist.
Die Straße „Auf dem Acker“ sollte aus Sicht des ADFC zu einer Schulstraße umgewidmet werden mit zeitlicher Durchfahrtsbeschränkung (Anwohnende ausgenommen). Auch der Parkplatz in der Nähe der Siegstraße, welcher während der Schulzeit eigentlich nur durch Lehrkräfte genutzt werden darf, bedarf einer wirkungsvollen Zufahrtsbeschränkung, um den dort sich zu Fuß oder mit dem Fahrrad fortbewegenden jungen Menschen hinreichend Schutz zu bieten. Eine feste Schrankenanlage in Kombination mit einfachen modalen Filtern würde diesen Zweck erfüllen und könnte außerhalb der Schulzeiten problemlos geöffnet bleiben (insb. mit Blick auf die Nutzung der Sporthalle und des Schwimmbades). Eine niedrigschwellige Anlage wurde beispielsweise jüngst in Schleswig-Holstein installiert und kann als Beispiel dienen. Der ADFC ist der Ansicht, dass eine solche Lösung nicht von vornherein ausgeschlossen werden sollte – wie aus der Antwort der Verwaltung hervorgeht, zumal es mittlerweile auch in NRW mit den bislang knapp 50 Schulstraßen genügend positive Erfahrungen in Kombination mit zeitlichen Zufahrtsbeschränkungen gibt. Der ADFC begrüßt die Schaffung einer separaten Wegeführung für Schüler:innen zwischen Siegstraße und Schulgelände. Gleichwohl dürfte eine bloße Markierung – wie in der Antwort der Verwaltung vorgeschlagen – dem nur ungenügend nachkommen, da diese das Überfahren und Parken von PKWs nicht wirkungsvoll unterbindet. Daher bräuchte es dort zusätzlich schützender Elemente bzw. modaler Filter.
Zusammengefasste Forderungen des ADFC für die Siegstraße sowie das Schulzentrum in Menden:
- Durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer
- Radfahrstreifen als Standard – beidseitige und durchgehende Schutzstreifen nur dort, wo geringere Fahrbahnbreite
- Einrichtung einer Schulstraße in der Straße „Auf dem Acker“
- Zufahrtsbeschränkung zum Parkplatz an der Siegstraße inkl. sicherer Querung zum Schulzentrum für Fuß- und Radverkehr
- Begradigung und Verbreiterung des beidseitigen Hochbordradweges
Die ADFC Ortsgruppe Sankt Augustin steht gerne für weitergehende Überlegungen sowie auch im Rahmen eines Ortstermines zur Neu- bzw. Umplanung der Fahrradinfrastruktur auf der Siegstraße und am Schulzentrum Menden zur Verfügung.